
-
Franziskus starb an Folgen eines Schlaganfalls - Weltweite Trauer um den Papst
-
Aufstieg perfekt: Farke führt Leeds in die Premier League
-
Vatikan: Papst Franziskus an Folgen eines Schlaganfall gestorben
-
Vatikan: Papst Franziskus an Schlaganfall gestorben
-
Laureus Award für Duplantis und Biles
-
"Spielt wieder gutes Tennis": Becker sieht Zverev auf gutem Weg
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Gespräche am Mittwoch in London
-
Neuer Rekordtorjäger Pföderl führt Eisbären zum zweiten Sieg
-
Nach Tod: Bach würdigt Papst Franziskus
-
Neue Attacke: Trump nennt Notenbankchef Powell "Loser"
-
Weltweite Anteilnahme nach Tod des Papstes - Erstes Trauergebet und Aufbahrung am Abend
-
Offizielles Kondolenzbuch für verstorbenen Papst liegt ab Freitag in Berlin aus
-
Pentagonchef Hegseth wirft Medien "Lügen" über weitere Chat-Panne vor
-
Bayer will "Klarheit": Carro fordert Entscheidung von Alonso
-
72-Jähriger verirrt sich mit Elektrofahrrad auf Autobahn in Thüringen
-
Bericht: Schneemenge im Himalaya auf 23-Jahres-Tief
-
Infantino "zutiefst betrübt" nach Tod von Papst Franziskus
-
Festnahmen nach tödlichen Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
"Anwalt der Armen" und "Menschenfreund": Respekt aus Deutschland für Franziskus
-
Festnahmen nach tödliche Schüssen in Hessen - Mutmaßlicher Schütze weiter flüchtig
-
Sabalenka verliert auch viertes Finale in Stuttgart
-
Schäden nach Coronaimpfung: Behörden erkennen laut Bericht knapp 600 Fälle an
-
Gewichtheben-EM: Klug krönt deutsche Bilanz mit drei Medaillen
-
Papst Franziskus mit 88 Jahren gestorben - Staatenlenker und Kirchenvertreter würdigen Pontifex
-
Weltwirtschaftsforum-Gründer Klaus Schwab tritt zurück
-
Klöckner rät Kirchen zu politischer Zurückhaltung - und provoziert Widerspruch
-
Russland setzt Angriffe auf die Ukraine nach "Oster-Waffenruhe" fort
-
Deutsche Kirchenvertreter würdigen verstorbenen Papst als "Menschenfreund"
-
"Anwalt der Armen": Deutsche Politik zollt verstorbenem Papst höchsten Respekt
-
Serie A verschiebt Spiele nach Tod des Papstes
-
NHL-Hilfe für WM: Grubauer sofort, Seider und Reichel später
-
Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Steinmeier würdigt Franziskus als "bedeutenden Papst"
-
Außenministerin Baerbock über verstorbenen Papst: "Seine Stimme wird fehlen"
-
Tah bekräftigt Abschied: "Dabei bleibt es jetzt auch"
-
Ex-Nationalspieler Volland: Rückkehr zum Herzensklub
-
Merz würdigt Franziskus' Einsatz für die Schwächsten der Gesellschaft
-
Papst Franziskus ist im Alter von 88 Jahren gestorben
-
"Zehntausende friedensbewegte Menschen": Organisatoren der Ostermärsche zufrieden
-
Debatte um Umgang mit AfD spaltet Union und SPD - Klöckner will "vermitteln"
-
Südkoreas abgesetzter Präsident Yoon tritt erstmals öffentlich vor Gericht auf
-
Weltrangliste: Zverev wieder Zweiter - Struff stürzt ab
-
US-Vizepräsident Vance zu mehrtägigem Besuch in Indien eingetroffen
-
Top-Platzierungen für deutsche Golfer um Henseleit
-
US-Verteidigungsminister Hegseth soll Geheimdaten in weiterem Signal-Chat geteilt haben
-
NBA: Curry sorgt für gelungenen Play-off-Start
-
MVP: Jokic, Gilgeous-Alexander und Antetokounmpo nominiert
-
Play-offs: Rückschlag für Stützle zum Auftakt
-
Duplantis nächstes Ziel: Gartenrekord verbessern
-
Trapp nach Comeback: "Wir können Großes erreichen"

Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
O.Krause--BTB