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EuGH entscheidet über Aufträge für Schnellladesäulen an deutschen Autobahnen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen in Deutschland. Beim Oberlandesgericht Düsseldorf liegt eine Beschwerde des Ladesäulenbetreibers Fastned. Er bemängelt, dass Bau und Betrieb der Schnelllader auf Rastplätzen ohne Ausschreibung der Autobahn Tank und Rast GmbH und der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH übertragen wurden, welche den größten Teil der Raststätten betreiben. (Az. C-452/23)
Dazu wurden die bestehenden etwa 360 Konzessionsverträge für Rastanlagen um das Schnellladen ergänzt. Diese Konzessionen waren überwiegend schon zwischen 1996 und 1998, vor der Privatisierung von Tank und Rast, ohne Ausschreibung vergeben worden. Aus der Privatisierung gingen die beiden GmbHs hervor. Das Düsseldorfer Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob das Vorgehen EU-rechtskonform war.
K.Hofmann--VB