
-
US-Außenminister Rubio zu Gesprächen über Ukraine und Nahost in Paris
-
Italiens Regierungschefin Meloni trifft Trump in Washington
-
US-Zollpolitik im Blick: EZB entscheidet über Leitzinsen
-
New Yorks Generalstaatsanwältin wegen Betrugsvorwürfen im Visier von US-Regierungsbehörde
-
Merz will Sommerpause des Bundestags für Umsetzung von Reformen verkürzen
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei

Gericht zu Mieterschutz: "Gelebte Praxis" schlägt notariellen Vertrag
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann laut einem Gerichtsurteil auch entstehen, obwohl notarielle Verträge das eigentlich ausschließen. Das Oberlandesgericht München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Kempten, wonach sich auch aus "tatsächlich gelebten Vereinbarungen" Hinweise auf eine Vermietung ergeben können, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Ein Hausbesitzer hatte geklagt und wollte, dass die Bewohner sein Eigentum räumen. (Az. 22 O 193/24 und Az. 14 U 3532/24 e)
Laut Landgericht wird das Einfamilienhaus von einem Ehepaar bewohnt. Das Paar hatte das Haus 2012 an eine Firma verkauft und dabei im notariellen Kaufvertrag festgelegt, dass es das Haus bis Ende September 2015 räumen müsse und bis dahin eine monatliche "Nutzungsentschädigung" zu zahlen sei. Bevor das Ehepaar auszog, kaufte jedoch der Kläger das Eigentum von der Firma und übernahm auch die Regelungen im Kaufvertrag.
2024 klagte der neue Inhaber dann auf die Räumung. Das Landgericht Kempten wies diese Klage im vergangenen September ab, das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung den Angaben zufolge im Februar dieses Jahres und lehnte eine Berufung ab.
Die Vereinbarung im Kaufvertrag spreche zwar gegen einen Mietvertrag, doch die "gelebte Praxis" begründe ein Wohnraummietverhältnis. Ausschlaggebend sei, dass der Kläger von den Beklagten ausdrücklich "Mietzahlungen" verlangt und eine "Mieterhöhung" geltend gemacht habe, erklärte das Landgericht. Daher könne er sich nicht mehr auf die ursprünglichen Regelungen aus dem Vertrag zwischen der Firma und dem Ehepaar berufen.
R.Braegger--VB