
-
Pfeil von Brabant: Perfektes Comeback für Evenepoel
-
Zehntausende Pilger strömen zu Ausstellung von "Zahn von Buddha" in Sri Lanka
-
Fast 200 Menschen wegen Teilnahme an Protesten in der Türkei vor Gericht
-
Messerangriff vor Supermarkt in Sachsen: Täter in Untersuchungshaft
-
Ryan Gosling wird Teil des "Star Wars"-Universums
-
Stegner sieht wegen AfD-Debatte Zusammenarbeit mit Union gefährdet
-
Offensive im Zollstreit: Meloni trifft Trump in Washington und Vance in Rom
-
Huthi-Miliz meldet mehr als 70 Tote nach US-Angriff auf Ölhafen im Jemen
-
IW-Konjunkturumfrage: Jedes dritte Unternehmen plant Stellenabbau
-
Vier Tote bei Absturz von Seilbahn-Gondel in Italien
-
"Andere Prioritäten": Rubio droht mit Rückzug der USA aus Ukraine-Verhandlungen
-
"Handelsblatt": Bundesregierung stoppt Eurofighter-Export an die Türkei
-
Oster-Mythos ade: Weihnachten ist Hauptgeschäft im Eierhandel
-
Iran hat "ernste Zweifel" an Absichten Washingtons bei Atomverhandlungen
-
"Kein guter Moment": Alonso lässt Zukunft weiter offen
-
Hans Wilhelm Gäb im Alter von 89 Jahren verstorben
-
Iran demonstriert mit Militärparaden zum "Tag der Armee" Stärke
-
Eine Tote und vier verletzte Teenager bei Autounfall in Rheinland-Pfalz
-
Offener Brief von Verbänden an Union und SPD: Frauenministerium nicht abwerten
-
"Spiegel": Habeck will Bundestagsmandat niederlegen - Fraktion bestätigt nicht
-
Huthi-Miliz meldet mehr als 50 Tote nach US-Angriff auf Ölhafen im Jemen
-
Ein Toter und zwei Vermisste nach heftigen Schneefällen in den Alpen
-
"Vom Spiel abgekommen": Kreis nach dritter Testpleite sauer
-
Hamburg: 36-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz - offenbar unter Drogeneinfluss
-
Rund 3300 Angriffe auf Bahn-Mitarbeitende im vergangenen Jahr
-
Kompany: "Die Vergangenheit ändern kannst du nicht"
-
Vance in Rom gelandet - Treffen mit Meloni und Besuch im Vatikan geplant
-
Steuersenkung in Gastronomie: Verband erwartet nicht automatisch sinkende Preise
-
Konzernchef Lutz: Deutsche Bahn braucht 150 Milliarden Euro für Mondernisierung
-
Blumenstrauß im Landratsamt Ulm löst Polizeieinsatz aus
-
Kapitän Trimmel verlängert bei Union
-
Ukraine: Mindestens zwei Tote und dutzende Verletzte nach Angriffen auf Charkiw und Sumy
-
Zollkonflikt: Merz warnt vor "Überschwemmung" des deutschen Markts mit chinesischen Produkten
-
NHL: Stützle trifft bei Torspektakel vor Play-offs
-
"Underdog" Bayern will Real trotzen: "Wir haben noch mehr vor"
-
"Bin ein wenig stolz": Draisaitl wird Torschützenkönig
-
Nach Roubaix-Spektakel: Pogacar schielt auf Ardennen-Hattrick
-
Toppmöller blickt nach vorn: "Jetzt kommt die Crunchtime"
-
Demokratischer US-Senator trifft in El Salvador irrtümlich abgeschobenen Migranten
-
Anhörung in Kalifornien zu Strafmilderung für Menendez-Brüder verschoben
-
Meloni empfängt US-Vizepräsidenten Vance in Rom
-
Kreuzwegprozession am Kolosseum und Karfreitagsmesse im Petersdom
-
Frankreichs Außenminister wertet Ukraine-Gespräche mit USA in Paris als Erfolg
-
Zollkonflikt: Trump bestätigt erstmals US-Gespräche mit China
-
Bodö/Glimt historisch - United mit Comeback in letzter Sekunde
-
Götze fällt vorerst aus
-
Polizei: Zwei Tote nach Schießerei an Universität in Florida
-
Traum geplatzt: Frankfurt scheidet gegen Tottenham aus
-
Melonis Charmeoffensive: Trump glaubt "hundert Prozent" an Zoll-Deal
-
DEL-Finale: Berlin macht ersten Schritt zum elften Titel

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)
Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.
Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.
Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.
Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.
N.Fournier--BTB