
-
Trump-Regierung prüft Zölle auf Halbleiter und Arzneimittel
-
Für Russland kämpfende Chinesen warnen Landsleute vor Teilnahme an Ukraine-Krieg
-
Trump-Zölle: Nvidia will Chips vollständig in den USA produzieren
-
Drama in der Overtime: Köln nach Comeback im DEL-Finale
-
Pistorius: Argumente für und gegen Taurus-Lieferung an Ukraine
-
US-Kartellverfahren gegen Meta: Zuckerberg weist Vorwürfe zurück
-
EU kündigt Milliardenhilfe für Palästinenser an und fordert Reformen
-
Meta trainiert seine KI künftig mit Daten europäischer Nutzer
-
Ungarn: Parlament schränkt Rechte von Angehörigen sexueller Minderheiten weiter ein
-
SPD-Spitzen werben bei Mitgliedern für Annahme von Koalitionsvertrag
-
Trump empfängt El Salvadors Staatschef Bukele und verteidigt Abschiebungen
-
Auftakt geglückt: Zverev in München im Achtelfinale
-
Nach Roubaix-Flaschenwurf: UCI kündigt rechtliche Schritte an
-
Kurztrip ins All: Katy Perry singt im Weltraum "Wonderful World"
-
Papst würdigt Sagrada-Familia-Architekt Gaudí als "ehrwürdigen Diener Gottes"
-
Flick: "Es wird schwierig" - Olmo kann spielen
-
Prozessbeginn in Russland gegen US-Bürger wegen mutmaßlichen Angriffs
-
Anschlag in München: Bundesgerichtshof erlässt neuen Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
-
Lange Haftstrafen für Eltern wegen sexuellen Missbrauchs von kleiner Tochter
-
Gülle in Pool von Ferienhaus geweht: Landwirt haftet für Verschmutzung
-
Brandanschlag auf US-Gouverneur: Verdächtiger "hasste" Demokraten Shapiro
-
Bayerns Ministerpräsident Söder bricht Indien-Reise wegen Magen-Darm-Infekts ab
-
Frankreich und Marokko wollen bei Abschiebungen enger zusammenarbeiten
-
"Donald macht Dampf": US-Präsident Trump gibt es nun auch als Räuchermännchen
-
Xi zu Besuch in Hanoi: China und Vietnam wollen enger zusammenarbeiten
-
Britische Regierung sorgt für Weiterbetrieb von Stahlwerk Scunthorpe
-
Ölkonzern BP meldet neu entdecktes Vorkommen im Golf von Mexiko
-
Um sichergestellten Öltanker "Eventin" läuft nun ein Rechtsstreit
-
Katy Perry mit reinem Frauenteam ins All geflogen
-
Russland: Raketenangriff auf Sumy galt ukrainischen Offizieren
-
Säureangriff vor Bochumer Café: Vier Jahre Haft für Helfer
-
Katy Perry mit reinem Frauenteam ins All gestartet
-
Handydieb in Kassel überführt sich durch Selfie selbst
-
Mann stiehlt in Hamburger Hauptbahnhof mehr als 60 Flaschen Shampoo
-
Schwarz-Rot: Debatte um Mindestlohn hält an - SPD kritisiert Merz' Aussagen
-
Iranischer Außenminister reist nach Atomgesprächen mit den USA nach Russland
-
SPD-Mitgliedervotum startet am Dienstag - Jusos lehnen Koalitionsvertrag ab
-
Kreml: Gespräche zwischen Putin und Witkoff waren "extrem nützlich und effektiv"
-
Hamburg: Mann wird bei Reparaturarbeiten unter Lastwagen eingeklemmt und stirbt
-
Kreml zu Merz-Interview: Taurus-Lieferung an Kiew birgt Risiko einer "Eskalation"
-
Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Schutzbedürftige aus Afghanistan verbindlich
-
Kanzlerwahl: Klöckner bereitet Einberufung des Bundestags für 6. Mai vor
-
Katy Perry sieht vor Flug ins All "Zeichen des Himmels"
-
EU kündigt 1,6 Milliarden Euro neue Finanzhilfen für Palästinenser an
-
Überfall auf Wohnung in Hamburg: 15-Jähriger stürzt aus Hochhaus in Tod
-
Kartellamt genehmigt Unicredit Erwerb von knapp 30 Prozent Commerzbank-Anteilen
-
"Tatort"-Duo Neuhauser und Krassnitzer hört im kommenden Jahr auf
-
Virologe und CDU-Politiker Streeck traut sich Amt des Gesundheitsministers zu
-
Noboa als Präsident Ecuadors wiedergewählt - Rivalin erkennt Ergebnis nicht an
-
Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April

NGO: Greenpeace soll US-Pipelinebetreiber 660 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist am Mittwoch von einem Gericht im US-Bundesstaat North Dakota zur Zahlung von mehreren hundert Millionen Dollar Schadenersatz an den Betreiber einer Ölpipeline verurteilt worden. Dem von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Urteil zufolge belaufen sich die Zahlungen an Energy Transfer (ET) auf mehr als 660 Millionen Dollar (605 Millionen Euro). Greenpeace kündigte Berufung an. Der Pipeline-Betreiber hingegen begrüßte das Urteil und wies Vorwürfe zurück, er wolle mit dem Prozess die Meinungsfreiheit unterdrücken.
ET hatte Greenpeace wegen Protesten gegen die Pipeline, die durch Gebiete von Sioux-Stämmen führt, auf Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen warf Greenpeace eine gewalttätige und verleumderische Kampagne vor. Einem lokalen Medienbericht zufolge beschuldigte der ET-Anwalt Trey Cox die NGO in seinem Schlussplädoyer, den Stamm der Standing Rock Sioux "auszunutzen", um ihre Agenda gegen fossile Brennstoffe voranzutreiben.
In seinem anschließenden Urteil befand das Gericht in der Stadt Mandan Greenpeace unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Belästigung, Verschwörung und Zugangsentzugs zu den Grundstücken des Pipeline-Betreibers für schuldig.
Nach der Urteilsverkündung dankte das Unternehmen dem Richter und den Geschworenen "für den unglaublichen Zeitaufwand und die Mühe, die sie in diesen Prozess investiert haben". "Wir freuen uns zwar, dass Greenpeace für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird", erklärte ET. Doch dieser Sieg gehöre den Menschen "in Mandan und ganz North Dakota, die die täglichen Schikanen und Störungen durch die von Greenpeace finanzierten und ausgebildeten Demonstranten ertragen mussten".
Greenpeace kündigte derweil an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. "Wir werden nicht zurückweichen und uns nicht zum Schweigen bringen lassen", sagte Kristin Casper von Greenpeace International am Mittwoch der AFP.
Die Aktivisten werfen Energy Transfer überdies vor, mit Hilfe von Schadenersatzklagen abweichende Meinungen zu unterdrücken. Derzeit läuft deswegen in den Niederlanden, dem Sitz von Greenpeace International, eine Klage gegen Energy Transfer. Bei der im Februar eingereichten Klage beruft sich die NGO auf ein EU-Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Verfahren. Eine Anhörung ist für den 2. Juli angesetzt.
Während des jahrelangen Rechtsstreits hatte der ET-Geschäftsführer, der Milliardär und Trump-Unterstützer Kelcy Warren, aus seinen Beweggründen keinen Hehl gemacht. In Interviews äußerte er unter anderem, "Hauptziel" bei der Klage gegen Greenpeace sei nicht nur die finanzielle Entschädigung. Er wolle damit auch "ein Signal senden".
Die knapp 1900 Kilometer lange Dakota Access Pipeline war 2017 in Betrieb genommen worden. Sie verbindet Erdölfelder im Bundesstaat North Dakota mit einem Verteilzentrum im Bundesstaat Illinois. US-Präsident Donald Trump hatte in seiner ersten Amtszeit grünes Licht für die Inbetriebnahme der Pipeline gegeben. Unter seinem Vorgänger Barack Obama hatte das Projekt auf Eis gelegen.
Der Stamm der Standing Rock Sioux und der Nachbarstamm der Cheyenne River Sioux, die in dem Gebiet heilige Stätten haben, waren juristisch gegen die Pipeline vorgegangen. Sie prangerten nicht nur eine Entweihung des Landes an, sondern befürchteten zudem, dass Trinkwasser durch Lecks an der Leitung verseucht werden könnte. Die Pipeline führt unter anderem durch einen See.
ET ging indes weiter gegen die NGO vor, die nach eigenen Angaben bei den Protesten nur eine untergeordnete Rolle spielte. Ursprünglich verklagte ET Greenpeace auf 300 Millionen Dollar Schadenersatz, scheiterte damit aber vor einem Bundesgericht. Dann verlagerte das Unternehmen sein juristisches Vorgehen auf die Gerichte des Bundesstaates North Dakota - einem der wenigen US-Bundesstaaten, in denen es keinen Schutz gegen so genannte "strategische Klagen gegen die Öffentlichkeit" (Slapp) gibt.
Nach Einschätzung des Rechtsexperten Michael Burger von der Columbia University können Klagen dieser Art den "Effekt haben, rechtmäßige Proteste zu unterdrücken und von freier Meinungsäußerung abzuhalten". Sie sollten daher einer strengeren Prüfung unterzogen werden, sagte er der AFP.
Der ebenfalls an der Columbia University lehrende Umweltrechtsexperte Michael Gerrard hält Auswirkungen des Urteils gegen die NGO auf ähnlich geführte Klimaproteste für möglich. "Dieses Urteil wird Proteste herunterfahren, die fossile Brennstoff-Projekte gewaltsam blockieren", sagte er der AFP. "Friedliche" Proteste hingegen sollten aus seiner Sicht von dem Urteil unbeeinträchtigt bleiben.
M.Schneider--VB