
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei
-
Autos vor französischen Gefängnissen in Brand gesetzt: Polizei fahndet nach Tätern
-
SPD warnt vor Normalisierung der AfD im Bundestag - Spahn weist Kritik zurück
-
Oberstes britisches Gericht: Nur biologische Frauen sind vor Gesetz von 2010 Frauen
-
Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
-
Biden greift Trump in erster öffentlicher Rede seit Amtsende scharf an

US-Justizministerium verschärft Vorgehen gegen Google und erwägt Zerschlagung
Das US-Justizministerium hat sein Vorgehen gegen Google wegen dessen marktbeherrschender Stellung deutlich verschärft. In am Dienstag eingereichten Gerichtsunterlegen erklärte das Ministerium, tiefgreifende Veränderungen von dem Internetkonzern zu fordern. Demnach steht auch eine Zerschlagung des Konzerns zur Debatte. Google kritisierte die Forderungen aus Washington als "radikal".
Das Vorgehen des Justizministeriums geht auf ein Urteil gegen den Technologieriesen von Anfang August zurück. Ein Bundesgericht in Washington hatte Google schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. Das Urteil bezieht sich auf die Milliardensummen, die Google über die Jahre an andere Unternehmen gezahlt hat, um für die standardmäßige Vorinstallation seiner Suchmaschine auf deren Geräten und Internetbrowsern zu sorgen.
Im nächsten Verfahrensschritt soll nun geklärt werden, wie mit der festgestellten Monopolstellung umgegangen werden soll. Das Ministerium reichte dafür bei Gericht mehrere Vorschläge ein. Etwa könnten die kritisierten Abkommen von Google mit anderen Unternehmen verboten oder Google zur Öffnung seiner Suchmaschinendaten für Konkurrenten gezwungen werden. Vorgeschlagene "strukturelle" Änderungen schließen Experten zufolge auch die Abspaltung zentraler Konzernteile ein.
Das am Dienstag veröffentlichte Dokument ist nur eine vorläufige Version der Empfehlungen, die das Ministerium im November vorlegen soll. Die Möglichkeit, Google zu zerschlagen oder tiefgreifende Veränderungen in der Art und Weise, wie Google Geschäfte macht, zu verlangen, markiert jedoch einen tiefgreifenden Wandel im Vorgehen der Wettbewerbsbehörden der US-Regierung. Vor 20 Jahren waren die US-Behörden mit dem Versuch gescheitert, den Softwarekonzern Microsoft zu zerschlagen. Seitdem hatten sie den Technologiekonzernen weitgehend freie Hand gelassen.
Google reagierte mit scharfer Kritik. Den Web-Browser Chrome oder das Betriebssystem Android abzuspalten, "würde sie und viele andere Dinge zerstören", erklärte der Konzern. Mittelbar würde dies etwa zu höheren Kosten für Android-Geräte führen. Die Vorschläge des Justizministeriums gingen "weit über die in diesem Fall angesprochenen rechtlichen Fragen hinaus".
Auch in der EU stehen Google und andere Internetgiganten unter Druck. Aufgrund des seit März geltenden Gesetzes für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) will die Kommission in Brüssel die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets einschränken. So darf Google etwa bei der Anzeige von Suchergebnissen nicht mehr die eigenen Anwendungen wie den Kartendienst Google Maps bevorzugen.
A.Kunz--VB