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IMPRESSUM
Anbieterin / Herausgeber im Sinne des § 18 MStV (Medienstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland)
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"VOLKSWACHT AM BODENSEE"
Ein Departement der Media-Division der
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Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 5 DDG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bzw. § 10 Abs. 3 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag, geändert seit dem 1. Oktober 2024 durch den 5. Medienänderungsstaatsvertrag und novelliert durch den Digital Services Act (DSA) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist als: Chefredakteur (Editor-in-Chief): Steven Snyder (V.i.S.d.P.). Die Media Division der LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH ist als Herausgeberin und Diensteanbieterin nach § 7 Abs. 1 DDG für Inhalte auf ihren betriebenen Webseiten nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich.
Wissenswertes:
Vor 115 Jahren (Stand: 01. März 2025), wurde die Schweizer Tageszeitung "VOLKSWACHT AM BODENSEE" vom Mitglied des Schweizer Nationalrats Adolf Deucher (1831-1912) gegründet und erschien erstmals am 20. September 1909, als Adolf Deucher Schweizer Bundesrat wurde. Die Schweizer Tageszeitung "VOLKSWACHT AM BODENSEE" spielt eine zentrale Rolle in der Informationsvermittlung, kulturellen Meinungsbildung. Somit gehört die Zeitung "VOLKSWACHT AM BODENSEE" mit ihren neu aufgelegten täglichen Ausgaben zur Verlagslandschaft der seriösen, analytischen Tageszeitungen, deren Informationsschwerpunkt vor allem im Bereich der Wirtschaft liegt. Die Tageszeitung "VOLKSWACHT AM BODENSEE" ist bekannt für ihre kontinuierliche Veröffentlichung an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Französisch). Damit stellt "VOLKSWACHT AM BODENSEE" sicher, dass Leserinnen und Leser, in der Schweiz, Europa und weltweit, stets umfassend informiert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
- Digitales-Dienste-Gesetz (DDG): Regelungen für Anbieter von Telemedien (früher Telemediengesetz, TMG), insbesondere Pflichten zur Anbieterkennzeichnung, Haftungsregelungen und Transparenzanforderungen.
- Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Regelt die Anforderungen an Rundfunk und Telemedien in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung für Inhalte.
- Mediendienstestaatsvertrag (MDStV): Vorgängerregelung zu Teilen des Rundfunkstaatsvertrags, durch das DDG und den Rundfunkstaatsvertrag ersetzt.
Haftung für Inhalte:
Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen ständig zu überwachen oder nach rechtswidrigen Handlungen zu forschen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach allgemeinen Gesetzen bleiben davon unberührt. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden solcher Verletzungen werden wir die betreffenden Inhalte umgehend entfernen. Gerichtsstand ist Berlin (DE).
Datenschutz und ADV-Vertrag:
"VOLKSWACHT AM BODENSEE" ("VWB-CH"), ein Medienbereich der LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, hat mit dem Anbieter der Webseiten von "VOLKSWACHT AM BODENSEE" einen ADV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeschlossen. Hierdurch sind die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten erfüllt (u.a. Artikel 17 EU-Datenschutzrichtlinie, Artikel 28 DSGVO).
Der AV-Vertrag beinhaltet laut Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Was ist der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung?
- Nach welcher Art erfolgt die Verarbeitung und zu welchem Zweck findet sie statt?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen?
- Welchen Umfang haben die Weisungsbefugnisse?
- Inwieweit hat der Auftragsverarbeiter eine Informationspflicht, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt?
- Welche Pflichten und Rechte hat der Verantwortliche?
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG):
"VOLKSWACHT AM BODENSEE" beachtet die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Die Bestimmungen des NetzDG können bei Interesse unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg
Pressegesetze und Pressefreiheit:
"VOLKSWACHT AM BODENSEE" hält sich an die geltenden Pressegesetze, insbesondere das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965. Nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) ist die Pressefreiheit garantiert. Die Presse ist frei und dient der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Einschränkungen der Pressefreiheit sind nur durch das Grundgesetz selbst und die darauf basierenden Gesetze zulässig.
Aufgabe der Presse gemäß Berliner Pressegesetz (§ 3):
Die Presse nimmt öffentliche Aufgaben wahr, indem sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung bezieht, Kritik übt und zur Meinungsbildung beiträgt. Diese Regelungen gelten bundesweit in allen 16 Bundesländern Deutschlands.
Journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot:
Im Strafverfahren besteht für Journalisten ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Außerdem gilt ein Beschlagnahmeverbot für journalistisches Material (§ 97 Abs. 5 StPO). Einschränkungen sind nur zulässig, wenn ein Richter sie nach sorgfältiger Abwägung der Pressefreiheit anordnet.
Berichterstattung und Grenzen der Kritik:
"VOLKSWACHT AM BODENSEE" berichtet kritisch, ohne Schmähkritik oder Volksverhetzung (§§ 130, 185 StGB). Jede Diskriminierung von Minderheiten ist ausgeschlossen. "VOLKSWACHT AM BODENSEE" verweist in diesem Bezug auf das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744)*), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 20036), hier bezogen auf § 3 "Öffentliche Aufgabe der Presse", in welchem es in Absatz 3 des Gesetzes wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt." "Die Redaktionen von "VOLKSWACHT AM BODENSEE" bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wahren die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Meinungen der Bevölkerung werden ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK):
"VOLKSWACHT AM BODENSEE" unterstützt die Arbeit der KEK, welche 1997 auf Grundlage des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen wurde, und veröffentlicht vor diesem Hintergrund Nachrichten-, Informations-, Video- und Bilderdienste.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wie Schmähkritik gegen Redakteure, werden Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend gemacht. Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
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"VOLKSWACHT AM BODENSEE" ist Partner der Nachrichtendienste: AFP (Agence France Press), APA (Austria Presse Agentur), REUTERS (Thomson Reuters Corp.), EuroNews, ANSA (Agenzia Nazionale Stampa Associata) Adnkronos, SID, Xinhua, AP (Associated Press), NOTIFIED, Polska Agencja Prasowa, Yonhap News Agency
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Über unsere Exklusivpartner beliefert "VOLKSWACHT AM BODENSEE" ("VWB-CH"), internationale Börsenplätze mit Unternehmensnachrichten, wie die Frankfurter Börse (Börsenkürzel XFRA, Wertpapierbörse (FWB) elektronischer Börsenhandelsplatz Xetra (Bundesrepublik Deutschland), die New York Stock Exchange (NYSE, Vereinigte Staaten von Amerika), Tokyo Stock Exchange (Kabushiki kaisha Tōkyō Shōken Torihikijo / Tokyo Stock Exchange, Incorporated, Japan), London Stock Exchange (LSE, FTSE 100 Index, Vereinigtes Königreich), Kyodo News, SIX Swiss Exchange (Swiss Market Index - SMI, Schweiz), Wiener Börse, ATX - Austrian Traded Index, Republik Österreich), (Shanghai Stock Exchange, SSE Shanghai Composite Index, China Securities Index Company, Hong Kong).
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"VOLKSWACHT AM BODENSEE" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig, orientiert sich an Qualität, Wahrhaftigkeit und objektivem Journalismus. Presseagenturen liefern Beiträge. Für unverlangte Einsendungen wird keine Haftung übernommen. Berichte reflektieren den Sachstand des Veröffentlichungstages.
Profil:
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Das VOLKSWACHT AM BODENSEE orientiert sich am Pressekodex und an den publizistischen Grundsätzen als Sammlung journalistisch-ethischer Regeln. Der Pressekodex hat den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung und basiert auf der Spruchpraxis des Deutschen Presserats, der als Trägerverein (e. V.) fungiert und in seiner Struktur einem typischen Verein ähnelt, wie es sie in Deutschland in vielfältiger Form gibt (zum Beispiel ein Verein von Kegelbrüdern). Der Deutsche Presserat e. V. ist keine rechtliche Institution. Dennoch richtet sich ""VWB-CH"" (VOLKSWACHT AM BODENSEE) in seiner Berichterstattung am Pressekodex aus. Seit dem 1. Januar 2009 findet dieser Kodex zudem Anwendung für journalistische Beiträge in Onlinemedien.
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Stand: 01. März 2025