
-
Oscar für Stunts bei 100. Preisverleihung im Jahr 2027
-
Grünen-Fraktionsvorsitzende Haßelmann kritisiert Migrationspläne von Union und SPD
-
Bundesrat befasst sich mit Landesinitiativen zu KO-Tropfen und Wölfen
-
Ukraine-Kontaktgruppe diskutiert über Hilfen für die Ukraine
-
Trump droht Mexiko mit Zöllen und Sanktionen wegen Wasserabkommens
-
Panama erlaubt Stationierung von US-Truppen am Panamakanal
-
Oberstes US-Gericht: Regierung muss Rückkehr von unrechtmäßig abgeschobenem Mann "erleichtern"
-
Ukraine meldet zwei Tote bei russischen Luftangriffen
-
Sechs Tote bei Hubschrauberabsturz im Fluss Hudson in New York
-
US-Medien: Mehrere Tote bei Hubschrauberabsturz im Fluss Hudson in New York
-
Europa League: ManUnited remis - Rangers trotzen Unterzahl
-
Remis in London: Frankfurt wahrt Chance aufs Halbfinale
-
EuroLeague: Bayern verpassen direktes Play-off-Ticket
-
Eishockey: Deutschland kassiert Klatsche im ersten WM-Test
-
Früherer Bondscoach Beenhakker mit 82 Jahren gestorben
-
Früherer Bondscoach Beenhaker mit 82 Jahren gestorben
-
Flughäfen: Verdi ruft in Tarifkonflikt für Bodenverkehrsdienste Schlichtung an
-
Trump nennt Verzicht der EU auf Gegenzölle "sehr schlau"
-
Langer zum Auftakt mit 74er-Runde - Jäger verspielt Top-Start
-
TTBL: Champions-League-Sieger Saarbrücken droht Halbfinal-Aus
-
EU und Arabische Emirate werden Verhandlungen über Freihandelsabkommen starten
-
Erfolg für Trump: US-Kongress ebnet Weg für Steuersenkungen
-
Studie: Weltweit wird weniger als zehn Prozent des Plastiks recycelt
-
EU und Emirate werden Verhandlungen über Freihandelsabkommen starten
-
Billie Jean King Cup: Deutschland unterliegt den Niederlanden
-
Tarifkonflikt bei Berliner Verkehrsbetrieben voraussichtlich beendet
-
Baskenland: Almeida entreißt Schachmann das Gelbe Trikot
-
CSU stimmt Koalitionsvertrag zu - Vermehrt Zweifel an Finanzierbarkeit von Vorhaben
-
"Koalition der Willigen" zur Sicherung der Ukraine nach Waffenruhe "bereit"
-
Ermittler entdecken Cannabisplantage mit 700 Pflanzen in Nordrhein-Westfalen
-
Festnahmen bei Greenpeace-Protest in London gegen Waffenverkäufe an Israel
-
Bundesverwaltungsgericht: Altbundeskanzler Schröder bekommt Büro nicht zurück
-
Autohändlerin aus Hagen wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt
-
Korruptionsprozess um Klinikchef: Bis zu fünf Jahre Haft in Bonn
-
"Insiderhandel": Untersuchung zu Trump-Post vor Zollwende gefordert
-
Italienischer Luxusmodehersteller Prada übernimmt Rivalen Versace
-
Onlinehändler kritisieren engere Partnerschaft von DHL mit Billighändler Temu
-
Stieftochter misshandelt: Haftstrafe für 40-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern
-
Keine Überraschung in Monte Carlo: Altmaier unterliegt Alcaraz
-
Altbundeskanzler Schröder scheitert mit Klage gegen Verlust von Büro
-
Charles und Camilla schließen Italien-Besuch mit Besichtigung von Ravenna ab
-
Institute senken Wachstumsprognose drastisch und warnen vor Unsicherheit wegen Trump
-
DFB-Präsident Neuendorf begrüßt Koalitionsvertrag
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche IS-Unterstützer in Stuttgart begonnen
-
Rund um den "Klassiker": DFL wirbt massiv für ihr Produkt
-
China: Verbraucherpreise zweiten Monat in Folge gesunken
-
Mehr als fünf Jahre Haft für Feuerwehrmann wegen Brandstiftungen in Bayern
-
Menschen in Deutschland essen mehr Käse und weniger Butter
-
OVG: Bundesregierung muss keine Aussage in Rechtsstreit mit Zeitung genehmigen
-
Acht Jahre Haft für orthodoxen Geistlichen wegen Kindesmissbrauchs in Köln

Gericht: Schulverweis nach brutaler Attacke auf Obdachlosen rechtens
Nach einer brutalen Attacke auf einen Obdachlosen während der Schulzeit ist ein Zehntklässler in Nordrhein-Westfalen laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht seiner Schule verwiesen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag laut Mitteilung. Der Zehntklässler habe durch die Gewalttat die Rechte des Obdachlosen verletzt und in der Folge auch den Schulfrieden "massiv beeinträchtigt", hieß es zur Begründung.
Die Tat hatte sich während der schulischen Mittagspause in der Nähe der Schule, einer Gesamtschule im Rhein-Kreis-Neuss, ereignet. Der Zehntklässler trat laut Gericht zusammen mit weiteren Jugendlichen mit "nahezu hemmungsloser Aggression" mindestens achtmal auf den am Boden liegenden Obdachlosen ein und nahm dafür teils auch Anlauf. Außerdem schlug er den nicht bedrohlichen Mann gegen Kopf und Körper - "teils mit voller Wucht".
Der Schüler habe durch dieses Verhalten seine Pflicht verletzt, an der Erfüllung der Aufgaben der Schule mitzuarbeiten, erklärte das Gericht weiter. Dabei handelte es sich nicht um ein bloßes "außerschulisches Fehlverhalten". Denn die Gewalttat habe in den Folgetagen den Schulfrieden und den Unterricht massiv beeinträchtigt. Der Konflikt sei in die Schule hineingetragen worden, so dass der Schüler "die Erfüllung der Aufgaben der Schule ernstlich gefährdet" habe.
Der sofortige Schulverweis sei die einzige Möglichkeit gewesen, um ein weiteres Fehlverhalten des Schülers zu unterbinden und den Schulfrieden wiederherzustellen. Bei der Abwägung spielte eine Rolle, dass der Schüler bereits in der Vergangenheit gewalttätig gewesen sei. So habe er 2023 einem Schüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen und neige also zu "gewalttätigen Reaktionen".
Den gegen den Schulverweis gerichteten Eilantrag des Schülers lehnte das Verwaltungsgericht daher ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
H.Gerber--VB