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Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter
Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)
Er handelte als Familienrichter und begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl. Sie wurde wenige Wochen später auf eine Beschwerde des Landes Thüringen hin vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben, weil D. gar nicht zuständig war. Das bestätigte auch der BGH im November 2021.
Außerdem musste D. sich vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. Richterinnen und Richter müssen unparteilich sein, das ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe ausführte. Im Fall von D. hatte das Erfurter Gericht aber festgestellt, dass er schon im Februar 2021 entschieden hatte, eine solche Entscheidung zu Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen - bevor es überhaupt ein entsprechendes Verfahren an seinem Gericht gab.
Er wirkte dann darauf hin, dass ein solches Verfahren in seinen Geschäftsbereich kam. So suchte er dem Urteil zufolge beispielsweise gezielt nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Schon vorher habe er über seine private Mailadresse heimlich eine Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Coronamaßnahmen aufgefallen war. Auch später habe es solche Mails gegeben.
D. wählte gezielt Gutachter aus, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten, wie es im Urteil hieß. Sein Richteramt habe er zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb im August 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Dagegen zogen sowohl der Angeklagte selbst auch als die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte das Urteil, verwarf aber nun beide Revisionen. Das Landgericht habe keine Rechtsfehler gemacht, entschied der BGH. Das Urteil gegen D. wurde damit rechtskräftig.
I.Stoeckli--VB