
-
Vatikan: 250.000 Menschen nahmen am Sarg Abschied von Papst Franziskus
-
Putin spricht mit US-Gesandtem Witkoff über mögliche "direkte" Gespräche mit Kiew
-
Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch
-
Festnahme eines Migranten "behindert": US-Bundespolizei nimmt Richterin fest
-
Polizeikreise: Brasiliens Ex-Präsident Collor de Mello in Korruptionsfall festgenommen
-
Strafprozess im VW-Dieselskandal: Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen
-
Kreml: Putin und Witkoff haben mögliche "direkte" Gespräche zwischen Russland und Ukraine erörtert
-
SPD will Ministerriege für künftige Bundesregierung ab Mittwoch zusammenstellen
-
Welternährungsprogramm: Lebensmittelvorräte im Gazastreifen erschöpft
-
Landgericht Berlin: Haftstrafen und Bewährung für mutmaßliche Geldfälscher
-
Erste Amtsreise: Trump zur Papst-Beisetzung nach Rom unterwegs
-
Tarifstreit bei Bodenverkehrsdiensten auf Flughäfen: Einigung in der Schlichtung
-
Steuerzahlerbund fordert Kürzung der Übergangsgelder für Minister
-
Verdacht der Kindesentführung: Anklage gegen Steakhausn-Erbin Christina Block
-
Bayer erwägt Vermarktungsstopp von Glyphosat wegen Klagewelle in USA
-
Scheidender Bundesminister Wissing will wieder als Jurist tätig sein
-
Chrupalla: AfD-Fraktion im Bundestag wird ihren Ton zügeln
-
Souveräner Auftakt: Zverev in Madrid in Runde drei
-
Kretschmer bei Weltkriegsgedenken: Nur Russland kann Krieg in Ukraine beenden
-
Prozess um Kindesmissbrauch auf Schultoiletten in Krefeld: Angeklagter schweigt
-
Neuer zurück im Bayern-Training
-
Agora Energiewende: Stromkosten mittels lokaler Preiszonen senken
-
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Thüringer AfD scheitert vor Gericht
-
Annäherung zwischen USA und Russland: Warnung vor "Diktatfrieden auf Kosten der Ukraine"
-
Entscheidende Woche für Schwarz-Rot - Weiterhin Unbehagen in SPD über Vertrag
-
Polizeieskorte für Nilgansfamilie in Rheinland-Pfalz: Beamte begleiten Tiere
-
Weiter Andrang am letzten Tag der Aufbahrung von Papst Franziskus
-
Scholz am Mittwoch zu Abschiedsabendessen bei Macron
-
Flensburg verpflichtet Nationalspieler Grgic ab Sommer 2026
-
Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen
-
Regierung sieht keine unzureichende Sicherheitsüberprüfung aufgenommener Afghanen
-
Russische Zentralbank hält Leitzinsen trotz Bedenken aus der Wirtschaft hoch
-
Branchenverband: Ladesäulen-Angebot für aktuelle Anzahl E-Autos sehr hoch
-
Lebenslange Haft für Mord aus Verzweiflung an Obdachlosem in Frankfurt am Main
-
Jährlicher TÜV für alte Autos: Bundesregierung zurückhaltend
-
SPD-Chef Klingbeil ist nach überstandener Krebserkrankung "gelassener"
-
Bayer erwägt Vermarktungsstopp von Glyphosat wegen Klagewelle
-
Trump setzt auf umstrittenen Tiefseebergbau - Scharfe Kritik aus China
-
Steinmeier trägt sich in Kondolenzbuch für verstorbenen Papst ein
-
Rassistische Chats: Gericht in Lüneburg verschärft Strafen gegen zwei Polizisten
-
Dieselskandal-Verfahren in Hessen: Elf Unternehmen zahlen 250 Millionen Euro Bußgeld
-
Urteil: Hessische AfD-Kreistagsfraktion darf Dorfgemeinschaftshaus nutzen
-
Schusswechsel zwischen indischen und pakistanischen Soldaten in Kaschmir
-
Tötungsdelikt in Diskothek in Schleswig-Holstein: Tatverdächtiger in Haft
-
Jugendlicher aus Schleswig-Holstein wegen islamistischer Anschlagspläne vor Gericht
-
China meldet erreichten Meilenstein beim Ausbau der Erneuerbaren
-
Mann bricht in Jena bei Nachbarn ein - um zu duschen
-
Hunderte Kilogramm Rauschgift entdeckt: Festnahmen wegen Drogenbunkern in Hessen
-
Co-Trainer Wagner verlässt DFB-Team
-
Ex-Außenminister Gabriel kritisiert Ukraine-Vorschlag von Trump

Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen
In einem Zivilprozess um kirchlichen Missbrauch hat das Landgericht Essen die Forderung eines Missbrauchsopfers nach 300.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt. Das Gericht wies die Forderung des Klägers gegen das Bistum Essen am Freitag zurück, da das Bistum bereits 45.000 Euro Entschädigung gezahlt hatte, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Der Kläger war 1979 von einem Kaplan sexuell missbraucht worden.
Die zuständige Kammer sah den Missbrauch demnach als erwiesen an. Der Kaplan habe seine Stellung bei dem Bistum ausgenutzt, um den Kläger nach Hause zu locken und dort zu missbrauchen. Das Bistum müsse daher im Rahmen der sogenannten Amtshaftung für alle materiellen Schäden haften, die auf die Missbrauchstat zurückzuführen seien, teilte das Gericht weiter mit. Dies umfasse auch künftige Schäden.
Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro hielt die zuständige Kammer aber für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Folgen der Tat für das Opfer - etwa psychische Belastungen oder berufliche Einschränkungen. Diese würden ein höheres Schmerzensgeld nicht begründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Bistumsangaben hatte der Geistliche als Kaplan seit den 1970er Jahren in Bottrop und Essen Kinder sexuell missbraucht. Im Zuge der Vorwürfe wurde er Anfang der 1980er-Jahre für eine Therapie nach Bayern ins Erzbistum München und Freising versetzt.
Auch dort missbrauchte er weiter Kinder, unter anderem in München und Garching. Mitte der 1980er Jahre wurde der Priester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Insgesamt waren mutmaßlich mindestens 28 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und in Bayern betroffen.
2022 wurde der Geistliche in den Laienstand zurückversetzt und verlor damit seine kirchlichen Altersbezüge. Zuvor war ihm 2010 die Ausübung kirchlicher Dienste verboten worden.
D.Bachmann--VB