
-
Chinesischer Autohersteller BYD rechnet mit Rekordgewinn im ersten Quartal
-
Steinmeier wirbt für finanzielle Entlastung der Kommunen
-
Oberstes US-Gericht ermöglicht weitere Abschiebungen nach Kriegsgesetz von 1798
-
Frankreichs Landwirtschaftsministerin bekräftigt Ablehnung von Mercosur
-
Handelskonflikt mit USA: China will "bis zum Ende" kämpfen
-
Nachbarn scheitern mit Eilantrag: Gericht erlaubt Asylunterkunft in Gewerbegebiet
-
EuroLeague: Expansionspläne der NBA "eine Bedrohung"
-
Koalitionsverhandlungen: Spahn sieht "große Einigkeit" bei Wirtschaftsreformen
-
Koalitionsgespräche: Frei sieht "ganz hohen Einigungswillen" in "letzten Stunden"
-
Deutschlandticket: Erneut mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen
-
Sportwettenanbieter aus Malta scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden gegen Steuer
-
LNG-Terminal vor Rügen: Betreiber will wieder zweites Schiff in Betrieb nehmen
-
Ein Leichtverletzter und riesige Rauchschwaden durch Großbrand in Pariser Recycling-Betrieb
-
Schlotterbeck plant Rückzug aus der Öffentlichkeit
-
Koalitionsvertrag mit SPD: Rufe in CDU nach stärkerer Mitgliederbeteiligung
-
Umfrage: Jede zweite Frau und jeder dritte Mann fühlt sich in Badesachen unwohl
-
15 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Drogenhandel in drei Bundesländern
-
Dax zu Handelsbeginn im Plus - Beruhigung auch an Börsen in Asien
-
USA und Iran wollen am Samstag Gespräche über Atomprogramm führen
-
Durchschnittsverdienst 2024 in Deutschland: 62.235 Euro brutto
-
"Eine Medaille": Eishockey-Frauen setzen sich neue WM-Ziele
-
Ribéry will Trainerkarriere in Italien starten
-
Copernicus: Europa erlebte vergangenen Monat den wärmsten März seit Messbeginn
-
Bärbel Bas hält sich Kandidatur für SPD-Vorsitz noch offen
-
Preissteigerungen bei Führerschein seit Jahren deutlich über Inflationsrate
-
Havariertes Passagierschiff stabilisiert - keine Gewässerverunreinigung
-
Frei: US-Zölle "möglicherweise" Schlüsselmoment für Koalitionsgespräche
-
Städte- und Gemeindebund: Tariflösung im öffentlichen Dienst überlastet Kommunen
-
Schlichtungseinigung im Tarifkonflikt bei Berliner Verkehrsbetrieben
-
"Zeitnah": DFB-Präsident Neuendorf über Völlers Vertrag
-
US-Supreme Court erlaubt Abschiebungen nach Gesetz aus dem 18. Jahrhundert
-
Ohne Draisaitl: Nächste Niederlage für die Oilers
-
Trump kündigt direkte Gespräche mit Iran über Atomprogramm an
-
Klinsmann: Kane beim Ballon d'Or "in den Top-Drei"
-
NBA: Nächste Pleite für Schröder mit den Pistons
-
Freigang über Konkurrenzkampf: "Denke nicht darüber nach"
-
Laimer über Sitznachbar Müller: "Ein Unikat"
-
Klinsmann wünscht sich Müller in der MLS: "Würde reinpassen"
-
Trump unterzieht sich am Freitag jährlichem Gesundheitscheck
-
Prozess gegen Ex-Präsident Sarkozy wegen libyscher Gelder: Plädoyer der Verteidigung
-
Iran kündigt "indirekte" Gespräche mit den USA am Samstag an
-
Blondie-Schlagzeuger Clem Burke im Alter von 70 Jahren gestorben
-
USA: Supreme Court setzt Rückkehr von irrtümlich abgeschobenem Salvadorianer aus
-
Gesundheitsministerium: Drei Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
Trump lehnt Zoll-Pause ab - US-Börsen bleiben auf Achterbahnkurs
-
US-Präsident Trump: Direkte Gespräche mit Teheran am Samstag
-
Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht
-
Frankreich, Ägypten und Jordanien wollen Kontrolle der Autonomiebehörde über Gazastreifen
-
Robert De Niro wird im Mai in Cannes mit Goldener Ehrenpalme ausgezeichnet
-
Trump heizt Zollkonflikt mit China an: Drohung mit neuen Aufschlägen von 50 Prozent

Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen
Wer eine Berichterstattung über rechtsextremistische Chats auf Daten von Hackern stützt, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig prüfen. Betroffene Medienunternehmen wurden zur Unterlassung verurteilt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Sie hatten demnach nicht nachgewiesen, dass die Chat-Inhalte tatsächlich vom Kläger stammen (Az.: 16 U 9/23).
Die Medienunternehmen hatten 2018 in zwei Artikeln über einen rechtsextremistischen Chat auf Facebook berichtet. Sie stützten sich dabei auf eine Datei, die sie eigenen Angaben zufolge von einem Hacker erhalten hatten. Die Chat-Inhalte schrieben sie dem namentlich bekannten Kläger zu.
Dieser behauptete hingegen, die Aussagen nicht getätigt zu haben. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage überwiegend abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht der Klage nun weitgehend statt. Die Zuschreibung von Zitaten zu einer Person sei eine Tatsachenbehauptung, urteilten die Richter. Weil diese aber nicht nachweisbar sei, greife die Berichterstattung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein.
Laut eines Gutachtens war die Datei des Hackers nicht fälschungssicher. Die Beklagten trugen laut Urteil keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Dateien nicht manipuliert wurden. Zwar müssen die Beklagten den Informanten demnach nicht nennen, allerdings müssen sie so viele Umstände offenlegen, dass ein Rückschluss auf die Richtigkeit der Information gezogen werden kann.
Die von den beklagten Medienunternehmen zu der Quelle gemachten Angaben reichten nicht aus, um ihre Zuverlässigkeit beurteilen zu können. In diesem Fall gelten höhere Anforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit der Quelle, weil die Datei durch eine Straftat eines Hackers zu den Beklagten gelangte. Sie konnten laut Gericht nicht erklären, wie sie sich Gewissheit über die Identität des Informanten verschafften. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
H.Weber--VB