
-
US-Außenminister Rubio zu Gesprächen über Ukraine und Nahost in Paris
-
Italiens Regierungschefin Meloni trifft Trump in Washington
-
US-Zollpolitik im Blick: EZB entscheidet über Leitzinsen
-
New Yorks Generalstaatsanwältin wegen Betrugsvorwürfen im Visier von US-Regierungsbehörde
-
Merz will Sommerpause des Bundestags für Umsetzung von Reformen verkürzen
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei

Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung
Ein Antrag der AfD, der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich für drei Jahre Zuschüsse auszuzahlen, ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht lehnte nach Angaben vom Donnerstag den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung ab. Der Antrag bezog sich auf eine grundlegende Entscheidung zur Finanzierung politischer Stiftungen, die das Gericht vor zwei Jahren gefällt hatte. (Az. 2 BvE 3/19)
Im Februar 2023 verpflichtete es den Gesetzgeber dazu, die Kriterien für staatliche Zuschüsse an solche Stiftungen gesetzlich festzulegen. Eine Regelung der Verteilung im Bundeshaushalt, wie bis dahin üblich, sei nicht ausreichend. Das Gericht entschied auch, dass das Recht der AfD auf Chancengleichheit im Haushaltsjahr 2019 verletzt worden sei, weil der Bundestag die Förderung ohne zugrunde liegendes Gesetz festgelegt habe.
Das Urteil fiel als Reaktion auf eine Klage der AfD. Diese hatte also im Februar 2023 vor Gericht teilweise Erfolg - allerdings nur, soweit es das Haushaltsjahr 2019 betraf. Die Anträge für die Jahre 2020 und 2021 waren von ihr nicht fristgemäß gestellt worden. Ein Verfahren zum Jahr 2022 wurde abgetrennt, darüber ist noch nicht entschieden.
In Reaktion auf das Urteil wurde Ende 2023 ein Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen verabschiedet. Demnach kann eine Stiftung erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die ihr nahestehende Partei dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist.
Außerdem ist die Förderung an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Völkerverständigung geknüpft. Gegen dieses Gesetz liegen mehrere Anträge und Beschwerden beim Verfassungsgericht, über die aber noch nicht entschieden wurde.
Der Antrag der AfD, nachträglich Zuschüsse für 2019 bis 2021 auszuzahlen, wurde nun als unzulässig verworfen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass es zwar nachträglich die Vollstreckung seiner Urteile anordnen kann. Solche Vollstreckungsentscheidungen dürften aber das ursprüngliche Urteil nicht ergänzen oder erweitern.
Der Antrag der AfD genügte diesen Voraussetzungen nicht. Denn für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde gar nichts entschieden, dass vollstreckt werden könnte. Und das Urteil vom Februar 2023 sah auch nicht vor, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich für 2019 Zuschüsse bekommen müsse, wie das Gericht ausführte.
H.Weber--VB